人格
上QQ阅读APP看书,第一时间看更新

Ⅱ.Die Entwicklungen durch Rechtsprechung und Literatur

Obwohl das chinesische AGZR die oben genannten einzelnen besonderen Persönlichkeitsrechte als schützwürdig geregelt hat,bleiben sie für einen umfassenden Schutz der Person jedoch lückenhaft.Diese Lücken des Persönlichkeits-schutzes ergeben sich auf der einen Seite schon daraus,dass einige wie Ehre usw.gleichwertige Persönlichkeiten,wie zum Beispiel die Intim-oder Privatsphre,versehentlich nicht erwhnt werden,auf der anderen Seite auch daraus,dass infolge der mit der modernen Technik zunehmenden Möglichkeit zur Beeintrchtigung des privaten Lebens-und Freiheitsbereichs ein umfassenden Schutzbedürfnis der Person immer strker empfunden wird.Insofern werden nach dem AGZR einige neue Punkte im Bereich der Persönlichkeitsrechte durch Rechtsprechung und Literatur entwickelt.

ⅰ.Das Recht auf Privatangelegenheiten

Der Schutz der Privatangelegenheiten,die nicht nur die innere Gedankenund Gefühlswelt,sondern auch das ungestörte Leben im huslichen Bereich und in der Familie umfassen,ist unerlsslich für die verfassungsrechtliche Gewhrleistung der Menschenwürde(§ 38 chVerfG).Für die Anerkennung des Rechts auf Privatangelegenheiten im Privatrecht spricht weiter,dass das chVerfG selbst auch ausdrücklich eine Vorschrift über den Schutz im huslichen Bereich enthlt(§ 39 chVerfG).

ⅱ.Das Recht auf Körper

Da es in der Praxis immer solche Flle gibt,die weder als Verletzung des Rechts auf Leben noch als die des Rechts auf Gesundheit angesehen werden,wird das Recht auf/am Körper als ein selbstndiges besonderes Persönlichkeitsrecht durch Rechtsprechung und Schrifttum entwickelt,damit wird diese Rechtsanwen-dungsschwierigkeit beseitigt.

ⅲ.Das Recht auf Kreditwürdigkeit

Zu erwhnen ist schlieβlich das Recht auf Kreditwürdigkeit,das die natürliche und juristische Person durch ihre wirtschaftlichen Aktivitten gewonnen hat und durch Gericht oder bestimmte Anstalten(zum Beispiel die Zentralbank)mittels der gespeicherten Rechtsverkehrsdaten der natürlichen bzw.juristischen Person nach einem Stufensystem bewertet werden kann.